Praxis für Psychotherapie
M. Sc. Pia Fleißgarten
 

Ablauf & Kosten

In meiner psychotherapeutischen Praxis ergeben sich abhängig von Ihrer Krankenversicherung verschiedenen Abrechnungsoptionen, die im Folgenden ausführlicher beschrieben werden.

Die Kosten werden entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) oder dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abhängig von Ihrem Versicherungstyp berechnen.



Selbstzahler*innen



Als SelbstzahlerIn entfällt für Sie das Antragsprozedere, sodass es nicht mehr als eine Kontaktaufnahme zu mir benötigt.  Auch hier orientieren sich die Kosten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Die Vorteile eine Therapie selbst zu zahlen liegen zum Beispiel darin, dass Sie die Therapie oftmals sofort oder zeitnah beginnen können, keine Beantragungszeit abwarten müssen oder die Diagnose nicht bei Ihrer Krankenkasse vermerkt wird.

 

Gesetzliche Krankenversicherung


Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie übernimmt Ihre Krankenkasse, wenn Sie in den letzten 2 Jahren keine Psychotherapie hatten. Der Antrag wird von der Therapeutin/dem Therapeuten an die Krankenkasse gestellt. Von Ihnen bedarf es dafür einer Unterschrift und eines Konsiliarberichtes, den Sie von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen. Das Formular dafür erhalten Sie in den ersten Kennenlernsitzungen vom/n der Psychotherapeuten/in.

 

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen/der Beihilfe übernommen. Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen ist meist keine Beantragung notwendig. Die Kostenübernahme für die weiterführende Therapie (Kurz- oder Langzeittherapie) unterscheidet sich je nach Tarif und den darin enthaltenen Konditionen.
Es ist daher sinnvoll, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen abgedeckt werden und sich die erforderlichen Formulare zuschicken zu lassen.

 


Freie Heilfürsorge



Sollten sie bei der Freien Heilfürsorge verischert sein, können Sie in der Regel direkt einen Termin zum Erstgespräch mit mir vereinbaren. Die Kosten werden in der Regel übernommen.


Bundeswehr:
Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie dann den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Dieser wird Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt.


Polizei:
Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.


 
 
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