In meiner psychotherapeutischen Privatpraxis ergeben sich abhängig von Ihrer Krankenversicherung verschiedenen Abrechnungsoptionen, die im Folgenden ausführlicher beschrieben werden.
Die Kosten werden entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) oder dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abhängig von Ihrem Versicherungstyp berechnen.
Selbstzahler*innen
Als SelbstzahlerIn entfällt für Sie das Antragsprozedere, sodass es nicht mehr als eine Kontaktaufnahme zu mir benötigt. Auch hier orientieren sich die Kosten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Vorteile eine Therapie selbst zu zahlen liegen zum Beispiel darin, dass Sie die Therapie oftmals sofort oder zeitnah beginnen können, keine Beantragungszeit abwarten müssen oder die Diagnose nicht bei Ihrer Krankenkasse vermerkt wird.
Gesetzliche Krankenversicherung
Auch Psychotherapeutische Privatpraxen, wie meine, dürfen gesetzlich versicherte behandeln. Bedauerlicherweise ist es nicht möglich dies über eine direkte Abrechnung durch Ihrer Krankenkassenkarte vorzunehmen. Sollten Sie allerdings bereits längere Zeit vergeblich nach einem Therapieplatz suchen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten in einer Privatpraxis übernimmt (gemäß dem Kostenerstattungsverfahren nach §13.3 SGB V). Hierfür ist es notwendig, sogenanntes „Systemversagen“ nachzuweisen. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, erfolglos versucht zu haben, einen Platz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden. Gerne sende ich Ihnen weitere Informationen und die erforderlichen Formulare per E-Mail zu.
BKK VBU/MKK:
Sollten Sie bei der BKK VBU, jetzt MKK, versichert sein, dann übernimmt Ihre Kassen die vollen Kosten der Psychotherapie in meiner Praxis. Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt, sowie Ihre Versichertenkarte mit.
Betriebskrankenkasse:
Für Versicherte der Betriebskrankenkassen ist eine direkte Abrechnung von Therapiesitzungen möglich.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen/der Beihilfe übernommen. Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen ist meist keine Beantragung notwendig. Die Kostenübernahme für die weiterführende Therapie (Kurz- oder Langzeittherapie) unterscheidet sich je nach Tarif und den darin enthaltenen Konditionen.
Es ist daher sinnvoll, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen abgedeckt werden und sich die erforderlichen Formulare zuschicken zu lassen.
Freie Heilfürsorge
Sollten sie bei der Freien Heilfürsorge verischert sein, können Sie in der Regel direkt einen Termin zum Erstgespräch mit mir vereinbaren. Die Kosten werden in der Regel übernommen.
Bundeswehr:
Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie dann den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Dieser wird Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt.
Polizei:
Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.